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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Nabo`s Busreisen

1.) Abschluss des Vertrages
a) Mit der Anmeldung bieten Sie der Nabo`s Busreisen den Abschluss des Vertrages verbindlich an.  Das kann schriftlich, per Internetbuchung,   mündlich  oder fernmündlich  geschehen. Der Vertrag  kommt erst  durch  schriftliche  Bestätigung durch Nabo`s Busreisen zustande.  Soweit der Anmelder erklärt,  für die vertraglichen Verpflichtungen  aller angemeldeten Personen einzustehen,  haftet er neben den anderen von ihm angemeldeten  Personen  für die  Verpflichtungen  aus  dem Reisevertrag.
b) Weicht unsere Bestätigung von Ihrem Auftrag ab, so liegt in der Bestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 20 Tage gebunden sind. Nach Ablauf dieser Frist ohne schriftlichen Widerruf wird der neue Vertrag auch für Sie verbindlich. 
c) Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/einer Person der die Aufsichtspflicht übertragen wurde an der Reise teilnehmen. Teilnehmer, die das achtzehnte Lebensjahr bei Reisebeginn noch nicht vollendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Beibringung und die Kontrolle dieser Erklärung obliegt dem Auftraggeber und ist nicht Vertragsgegenstand. 

2.) Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Bestätigung von Nabo`s Busreisen nach Ziffer 1.) maßgebend sowie die Leistungsbeschreibung im Angebot sowie in den Prospekten bzw. auf den Internetseiten von Nabo`s Busreisen, soweit in der Anmeldung hierauf Bezug genommen worden ist. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Nabo`s Busreisen. 

3.) Leistungs- und Preisänderungen

a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Nabo`s Busreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 
b) Nabo`s Busreisen kann den vereinbarten Reisepreis erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Voraussetzung dafür ist, dass nach Vertragsabschluss nachweisbare und unvorhergesehene Kostenänderungen eingetreten sind. Im Einzelnen gilt dies für Preise von Bahnen, Reedereien, Fluggesellschaften und Hotels, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren oder sonstige öffentliche Abgaben und Wechselkursänderungen. Eine solche Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine Preisänderung wird Nabo`s Busreisen unverzüglich nach Kenntnisnahme des Preiserhöhungsgrundes mitteilen. Der Kunde ist im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % oder bei einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeldes vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. die Änderung der Reiseleistung geltend zu machen. 

4.) Zahlung des Reisepreises

a) Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig. Sie beträgt 50 % des Reisepreises vorausgesetzt, der Reisepreis übersteigt EURO 1000,00.
b) Der restliche Reisepreis ist spätestens 1 Wochen nach Reiseende an uns zu zahlen. Sollten einzelne Leistungsträger von Nabo`s Busreisen für die Durchführung der gebuchten Reise höhere Vorauszahlungen beanspruchen, so ist Nabo`s Busreisen berechtigt, diese weiter zu belasten. Bitte achten Sie auf Sondervereinbarungen.
Bei Reisen, unter EURO 1000,00, ist der Reisepreis sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens aber 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. 

5.) Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Nabo`s Busreisen. Der Rücktritt hat, um Unklarheiten zu vermeiden, schriftlich zu erfolgen. 
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. 
Weist der Kunde nicht nach, dass Nabo`s Busreisen ein geringerer Schaden entstanden ist, so kann der Veranstalter entweder seinen Schaden konkret berechnen oder alternativ folgende pauschalen Rücktrittsgebühren pro Person verlangen : 
(Im folgenden gilt RP als Abkürzung für Reisepreis !) 
a) bei Busreisen : 
bis 6 Wochen vor Reisebeginn : 10 % des RP 
42 bis 29 Tage vor Reisebeginn : 20 % des RP 
28 bis 21 Tage vor Reisebeginn : 30 % des RP 
20 bis 15 Tage vor Reisebeginn : 35 % des RP 
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn : 50 % des RP 
ab dem 6 Tag vor Reisebeginn : 75 % des RP 
am Abreisetag : 100 % des RP 
b) bei Kurzreisen (bis zu 2 Übernachtungen) :
bis 30 Tage vor Reiseantritt : 15 % des RP 
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt : 30 % des RP 
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt : 50 % des RP 
ab dem 14 Tag vor Reiseantritt : 80 % des RP 
am Abreisetag : 100 % des RP 
Bitte achten Sie auf gesonderte Stornobedingungen in Ihrer Reisebestätigung, die die obige Regelung ersetzen.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn in der Person des Dritten liegende Gründe dem Eintritt entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für den Aufwand der durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Aufwand in Höhe von mindestens EURO 25,00 zu verlangen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 

6.) Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Nabo`s Busreisen bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 

7.) Rücktritt und Kündigung durch Nabo`s Busreisen

a) Nabo`s Busreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen: 
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Nabo`s Busreisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kündigung kann durch jeden Mitarbeiter von Nabo`s Busreisen, aber auch durch solche Personen, derer sich Nabo`s Busreisen zur Erfüllung der Vertragspflichten bedient (Reiseleiter, Busfahrer) ausgesprochen werden. Kündigt Nabo`s Busreisen, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir rechnen den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, ab; einschl. der von uns den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. 

b) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Nabo`s Busreisen als auch der Kunde, den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Nabo`s Busreisen für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Nabo`s Busreisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last. 

c) Wird bei einer Buchung und Bestätigung durch den Reiseveranstalter einer Gruppenreise eine (Mindest-) Teilnehmerzahl angegeben und diese vom Kunden nicht erreicht, ist der volle Reisepreis gleichwohl zu zahlen. Sollte die Gruppe aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von der Reise zurücktreten, kann der Reiseveranstalter die Entschädigung nach Ziffer 5 dieser Bedingungen verlangen. 

d) Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn die Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese Reise bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 

9.) Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen und die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. 

10.) Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Kenntnis und Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluss geändert worden sind. 

11.) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung!

12.) Gerichtsstand

Klagen gegen Nabo`s Busreisen sind an dessen Sitz zu erheben. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von Nabo`s Busreisen. 

15.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen

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